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08.04.2020

Distance Learning bis Semesterende

Verlängerung der COVID-Maßnahmen für Hochschulen

Foto: W. Hauser / PHSt

8. April 2020 – Herr Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann teilte in einem weiteren persönlichen Brief per E-Mail mit, dass die Schutzmaßnahmen zur COVID-Bekämpfung für Hochschulen und Universitäten bis Ende Juni 2020 verlängert werden, spricht aber von einem langsamen Wiederhochfahren der Pädagogischen Hochschulen ab Anfang Mai.

  • Der allgemeine Lehrbetrieb der Aus-, Fort- und Weiterbildung soll bis Ende Juni weiterhin auf digitale Weise bzw. im Wege des Distance Learnings erfolgen.
  • Soweit möglich, sollte die Abhaltung von Prüfungen weiterhin im technologiegestützten Wege stattfinden bzw. entsprechend etabliert werden. Für nicht digital bzw. "in distance" gestaltbare Prüfungsformate können Prüfungen abgehalten werden, wenn die entsprechenden Auflagen eingehalten werden (das betrifft v. a. Hygiene, Abstand, Personenzahlbegrenzung, Mund- und Nasenschutz).
  • Für die Universitäts- und Hochschulbibliotheken sollte der modifizierte Betrieb – unter Einhaltung aller Sicherheits- und Verhaltensregeln – wieder zeitnah in einen "normalen" Ausleihbetrieb übergeführt werden, jedoch weiterhin unter Ausschluss einer Lesesaal-Öffnung.
  • Die Forschung wird – soweit aufgrund der örtlichen Situation vertretbar – weitergeführt. Dort, wo der Forschungsbetrieb weitgehend eingestellt war, soll dieser – je nach örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten – stufenweise und unter Einhaltung aller Sicherheits- und Verhaltensregeln wieder in Gang gebracht werden.
  • Was allgemeine, technische und administrative Aufgaben betrifft, so können zur Vorbereitung des wiederaufzunehmenden Betriebs, zur Durchführung von Service-Arbeiten, Systemchecks etc., auch Sekretariats- und Supportbereiche wieder aktiviert werden und stufenweise aus dem Home-Office zurückgeholt werden.
  • Veranstaltungen bzw. Konferenzen finden weiterhin keine statt.
  • In jedem Fall gelten auch im Universitäts- und Hochschulbereich weiterhin die notwendigen Verhaltensregeln (Abstandhalten, Begrenzungen der Personenzahl, Mund- und Nasenschutz etc.)
  • Bis Ende April wird entschieden, was über den Sommer möglich sein wird.