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20.05.2018

Datenschutz-Grundverordnung

Informationen für Bedienstete der PHSt

DSGVO

20. Mai 2018  Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) regelt zwecks noch besseren Schutzes von personenbezogenen Daten das gesamte Datenschutzrecht in der EU neu. Die Verordnung richtet sich an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, ihr Ziel ist hohe Datenschutzstandards einzuführen, die einheitlich in der ganzen EU gelten. Dies hat im Auftrag des BMBWF auch für uns an der Pädagogischen Hochschule Steiermark Veränderungen zur Folge und bedeutet für Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter vor allem dreierlei:

Sicherheitsmaßnahmen und -regelungen: Wir ersuchen Sie, in Ihrem Arbeitsumfeld darauf zu achten, dass die Sicherheitsmaßnahmen und -regelungen eingehalten werden. Untenstehend finden Sie diesbezügliche Links zum Informationsblatt der PHSt und zur Informationsbroschüre des BMBWF.

Verpflichtende Schulung: Wir ersuchen Sie als Bedienstete/r der Pädagogischen Hochschule Steiermark auch höflich, eine gesetzlich vorgeschriebene und daher auch verpflichtende Schulung zu absolvieren. Diesbezüglich stellt Ihnen das Rektorat einen Online-Kurs zur Verfügung, dessen neun Videos (je 10 Min.) Sie absolvieren müssen. Bitte übermitteln Sie Ihre Teilnahmebestätigung an unsere Datenschutzbeauftragte.

Datenschutzbeauftragte: Die Datenschutzbeauftragte für die Bediensteten der PHSt ist VRin Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beatrix Karl.

Hier geht es zum Informationsblatt der PHSt "Informationen für die Umsetzung der DSGVO an die Bediensteten der Pädagogischen Hochschule Steiermark"

Hier geht es zur Informationsbroschüre des BMBWF "Sind Sie sicher? Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung"

Hier finden Sie den verpflichtenden Online-Kurs für PHSt-Bedienstete "DSGVO Schulung für Forschungs- und Bildungseinrichtungen"