24.02.2022
Blended Learning 100–50–20 mit virtuellem Start
Behutsame Öffnungsschritte zu vertrautem Hochschulleben
24. Februar 2022 – Die PH Steiermark setzt in Absprache mit den hausinternen Gremien und den anderen Grazer Universitäten und Hochschulen im Sommersemester 2022 Öffnungsschritte in Richtung Normalisierung des Hochschullebens, achtet dabei aber auf größtmögliche Sicherheit.
Blended Learning 100–50–20
Dieses Hochschulmodell für die Lehre der Aus- und Weiterbildung erlaubt Vorlesungen bis zu 100%, prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen bis zu 50% und handlungsorientierte Lehrveranstaltungen bis zu 20% in Online-Formaten. Aufgrund der noch angespannten COVID-Situation werden die Online-Anteile vollständig ausgeschöpft. Das Semester wird mit Online-Lehre gestartet und bis Ostern situationsangepasst zunehmend in Präsenz stattfinden. Schulpraktika können je nach Situation an den Schulen absolviert werden. Fortbildung kann entsprechend dem Sicherheitsprinzip in Absprache mit der jeweiligen Zielgruppe ebenfalls zunächst online und zunehmend in Präsenz stattfinden.
Dieses Hochschulmodell für die Lehre der Aus- und Weiterbildung erlaubt Vorlesungen bis zu 100%, prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen bis zu 50% und handlungsorientierte Lehrveranstaltungen bis zu 20% in Online-Formaten. Aufgrund der noch angespannten COVID-Situation werden die Online-Anteile vollständig ausgeschöpft. Das Semester wird mit Online-Lehre gestartet und bis Ostern situationsangepasst zunehmend in Präsenz stattfinden. Schulpraktika können je nach Situation an den Schulen absolviert werden. Fortbildung kann entsprechend dem Sicherheitsprinzip in Absprache mit der jeweiligen Zielgruppe ebenfalls zunächst online und zunehmend in Präsenz stattfinden.
Offenes Haus
Die Gebäude der PH Steiermark sind geöffnet, alle Institute, Zentren, Verwaltungsabteilungen, die Bibliothek und die Studienabteilung stehen zu den üblichen Öffnungszeiten unter den geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln zur Verfügung.
Die Gebäude der PH Steiermark sind geöffnet, alle Institute, Zentren, Verwaltungsabteilungen, die Bibliothek und die Studienabteilung stehen zu den üblichen Öffnungszeiten unter den geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln zur Verfügung.
Verhaltens- und Hygieneregeln
Für die Anwesenheit am Campus bleiben bis auf Widerruf sämtliche Verhaltensregeln – wie die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen und PCR-getestet) und FFP2-Maskenpflicht (außer allein in einem Raum oder bei Redebeiträgen am Arbeits- oder Sitzplatz) und Hygieneschutzmaßnahmen – wie die Nutzung von Desinfektionsspender und regelmäßiges Lüften – aufrecht. Bitte melden Sie auch ev. Infektionen weiterhin per unserem COVID-19-Meldeformular.
Für die Anwesenheit am Campus bleiben bis auf Widerruf sämtliche Verhaltensregeln – wie die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen und PCR-getestet) und FFP2-Maskenpflicht (außer allein in einem Raum oder bei Redebeiträgen am Arbeits- oder Sitzplatz) und Hygieneschutzmaßnahmen – wie die Nutzung von Desinfektionsspender und regelmäßiges Lüften – aufrecht. Bitte melden Sie auch ev. Infektionen weiterhin per unserem COVID-19-Meldeformular.
Herzlichen Dank für Ihre Umsicht - u.a. auch für Ihre großartige Impfbereitschaft - und Ihr aktives Mitwirken! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Sommersemester und das Allerbeste für Ihre Gesundheit!