Presseaussendungen
Der Steiermärkische Monitoringausschuss tritt erstmals an die Öffentlichkeit
Monitoringausschuss stellt sich im Pressezentrum des Landes Steiermark vor und präsentiert seinen Aufgabenbereich.
Vorstellung des Steiermärkischen Monitoringausschusses
Am 26. März 2015 konstituierte sich der Steiermärkische Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention). Heute stellte er sich im Pressezentrum des Landes Steiermark vor und präsentierte seinen Aufgabenbereich.
Die Mitglieder des AusschussesDer auf Basis des Steiermärkischen Behindertengesetzes installierte Ausschuss besteht aus 16 Mitgliedern. Einzigartig ist seine Zusammensetzung, die eine Vielfalt an Expertise gewährleistet: zehn Selbstvertreterinnen und Stellvertreter mit unterschiedlichsten Behinderungen (Blindheit, chronische Erkrankung, Gehörlosigkeit, Lernbehinderung, Mobilitätsbehinderung, psychische Erkrankung), vier VertreterInnen der wissenschaftlichen Lehre mit besonderem Fachwissen zu dieser Thematik und zwei nicht stimmberechtigten Vertreterinnen der für das Steiermärkische Behindertengesetzes zuständigen Landesabteilung.
Als Vorsitzende wählten die Mitglieder Sandra Seiwald und Mag. Ursula Komposch. Die Tätigkeit des AusschussesDer Monitoringausschuss überwacht die Umsetzung und Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf die steirische Gesetzgebung und Vollziehung. Laut Seiwald liegt der Vorteil des Ausschusses in seiner Zusammensetzung aus Personen mit unterschiedlichstem Erfahrungshintergrund. Damit kann aus verschiedensten Perspektiven analysiert werden, ob die Landesgesetzgebung die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Damit die Prüfungen hinsichtlich der Umsetzung und Einhaltung der Behindertenrechtskonvention nicht willkürlich erfolgen, entwickelte der Ausschuss ein eigenes Leitbild und ein spezielles Prüfschema. „Wenn wir nur leichtfertig kritisieren, ohne genau zu prüfen, nimmt uns bald keiner mehr ernst. Wir unterstellen allen positive Absichten glauben aber nur, was wir auch geprüft haben. Unser Wort soll Gewicht haben“, so die beiden Vorsitzenden.
BürgerbeteiligungDa das Prüfschema auf den Dialog mit allen Beteiligten ausgelegt ist, sollen sich Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligen und sich mit Hinweisen, dass Bestimmungen in einem Steiermärkischen Gesetz oder in einer Steiermärkischen Verordnung nicht der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen bzw. nicht dementsprechend umgesetzt werden, an den Monitoringausschuss wenden.
Konkrete Feststellungen und Themenvorschläge sollten bis 22. Juni 2016 an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: monitoringausschuss@stmk.gv.at
Zu diesem Thema wird es im Herbst eine öffentliche Sitzung des Steiermärkischen Monitoringausschusses geben.
Abschließend betonte Seiwald: „Es gibt sicher keinen Königsweg für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Dennoch soll eine stetige Verbesserung und Weiterentwicklung erfolgen, für die Menschen mit Behinderung spürbar sein und vor allem in ihrer Lebenswelt ankommen.“
Detailliertere Informationen finden Sie unter: monitoringausschuss.steiermark.at