Studienabteilung
Ihre Beratung und Begleitung bei allen organisatorischen, administrativen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten in Ihrem Studium!
Die Studienabteilung ist die zentrale Stelle für Studierende – vor, während und am Ende des Studiums. Von der Studienberatung, über das Aufnahmeverfahren bis zur Zulassung zum Studium stellt die Studienabteilung den ersten Kontakt mit den künftigen Studierenden mit der PH Steiermark her. Auch bei der Organisation des Studienbeginns (Studierendenausweis, Informationsveranstaltungen & Praktisches für den Studienalltag) sowie bei Fragen zu Stipendien ist die Studienabteilung verlässliche Ansprechpartnerin für Studierende.
Während des Studiums deckt die Studienabteilung sämtliche Aspekte der Studienorganisation ab: Sowohl in der Administration studienrechtlicher Abläufe als auch im Monitoring der Studien- und Prüfungsverläufe begleitet sie Studierende entlang des akademischen Kalenders und durch das gesamte Studium.
Am Ende des Studiums erstellt die Studienabteilung nach Prüfung des Studienverlaufs und der Prüfungsergebnisse die Abschlussdokumente für jede*n Studierende*n und organisiert die feierliche Sponsion.
Die Studienabteilung ist für Sie da:
- bei der Wahl Ihres Studiums: Studienberatung
- bei Fragen zu Anrechnungen & Anerkennungen
- bei Fragen und bei der Antragstellung zu finanziellen Unterstützungen: Stipendien & Förderungen
- bei Fragen rund um Aufnahme, Zulassung und Inskription: Aufnahmeverfahren
- bei Fragen zu den Voraussetzung für ein Studium: Studienberechtigungsprüfung
- bei vielen organisatorischen und praktischen Aspekten Ihres Studienbeginns
- bei administrativen und finanziellen Angelegenheiten sowie studienrechtlichen Fragen: Studienrecht & Studienorganisation
- bei Ihrem Auslandsaufenthalt: Studieren im Ausland
- während des gesamten Prozesses der Bachelorarbeit
- während des gesamten Prozesses der Masterarbeit
- beim Abschluss Ihres Bachelorstudiums
- bei der Organisation Ihrer Masterprüfung
- beim Abschluss Ihres Masterstudiums
- beim Abschluss Ihres Erweiterungsstudiums
- bei der Übergabe Ihrer Abschlussdokumente
- bei Ihrer Sponsion
Nach dem Studium
- Unterstützung bei der Zulassung als Studierende*r der Fortbildung
Wir sehen uns in der Studienabteilung!
News der Studienabteilung
Video: Studienabteilung der PH Steiermark
Video: Studienabteilung der PH Steiermark
Achtung! Neue gesetzliche Regelungen im Hochschulgesetz ab 01.10.2022
Achtung! Neue gesetzliche Regelungen im Hochschulgesetz ab 01.10.2022
Ab 01.10.2022 gelten für folgende studienorganisatorische und studienrechtliche Bereiche neue gesetzliche Bestimmungen (Hochschulgesetz 2005), welche weitreichende Änderungen für Ihr Studium nach sich ziehen:
Zulassungs- und Meldefristen
Seit dem Wintersemester 2022/23 entfällt die Nachfrist bei den Zulassungs- und Meldefristen!
Dies hat folgende Konsequenzen für Sie und Ihr Studium:
- Eine Erstzulassung zu einem Bachelorstudium ist nur mehr bis 05.09., in Ausnahmefällen (spätere Zulassungsverfahren etc.) bis 31.10. möglich.
- Wenn Sie schon zu einem Studium gemeldet sind, dann ist unbedingt zu beachten, dass zukünftig der Studierendenbeitrag bzw. der Studienbeitrag bis spätesens 31.10. bzw. für das Sommersemester bis 31.03. zu entrichten ist, da ansonten die Zulassung zu den Studien erlischt!
- Wenn Sie einen Erlass des Studienbeitrages (der Studiengebühr) einbringen möchten, so ist dies bis spätestens 30.09. oder für das Sommersemester bis 28.02. zu beantragen! (Siehe Studienbeitragsverordnung § 4 (5).)
-
Beurlaubung
Wenn Sie sich vom Studium beurlauben lassen möchten, ist dies immer VOR BEGINN des jeweiligen Semesters zu beantragen. Für das WiSe bis 30.09. und für das SoSe bis 28/29.02.!
-
STEOP-Regelung
Damit Ihr Studium fortgesetzt werden kann, muss JEDE STEOP-Lehrveranstaltung spätestens bei der letzmöglichen Prüfungswiederholung positiv absolviert sein. Andernfalls werden Sie für Ihr Studium für immer gesperrt!
Bitte beachten Sie unbedingt diese gesetzlichen Änderungen, damit der Studienfortschritt gewährleistet werden kann!
Digitale Einbringung von Anträgen
Digitale Einbringung von Anträgen
Wir möchten Sie daran erinnern, dass Anträge (Anerkennungen, Beurlaubungen, Erlass der Studiengebühr etc.) elektronisch eingebracht werden können!
Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Beilagen versehen sein, damit wir diese so rasch wie möglich bearbeiten können (Auch digitale Signatur ist zulässig!).
Ebenso können andere Bestätigungen (Erste Hilfe, Retterschein etc.) auf diesem Weg zur Bearbeitung eingebracht werden.
Studienabteilung
Leitung
Leitung
Abteilungsleiterin
Stellvertretende Abteilungsleiterin
Mitarbeiter*innen
Mitarbeiter*innen
Stefanie Dayer
Stefanie Dayer, BA
Mitarbeiterin
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 13:00 bis 15:30 (ausgenommen LV-freie Zeit) |
Kontakt
Kontakt
Pädagogische Hochschule Steiermark
Studienabteilung
Hasnerplatz 12, 8010 Graz
phone: +43 316 8067 3600
e-mail: studienabteilung@phst.at
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Fotos: fiedlerphoto.com; PHSt/P. Rauter