Auslandsstudium Europa
Als Studierende*r der Pädagogischen Hochschule Steiermark haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Erasmus+ Programme "Students Mobility (SMS)" und "Swiss-European Programm (SEMP)", ein Auslandsstudium an einer unserer europäischen Partneruniversitäten zu absolvieren. Die während des Auslandsstudiums absolvierten Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit anerkannt.
Als Studierende*r im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung im Entwicklungsverbund Süd-Ost können Sie sich im Rahmen des Erasmus+ Programmes an einer der Universitäten oder Hochschulen im Verbund für einen Auslandsaufenthalt bewerben, wobei diese nicht die hauptzulassende Institution sein muss. Es gelten die Fristen und Abläufe der jeweiligen Institutionen.
Bewerbung für das Auslandsstudium Europa
Bewerbung für das Auslandsstudium Europa
Voraussetzung für die Bewerbung
In jedem Studienlevel (Bachelor, Master) sind Erasmus+ Studienaufenthalte von mindestens zwei bis maximal 12 Monate möglich. Bereits absolvierte ERASMUS-Aufenthalte werden in die maximal möglichen 12 Monate eingerechnet (mehrfache Aufenthalte sind möglich).
Förderungsberechtigt sind ordentliche Hörer*innen der Pädagogischen Hochschule Steiermark oder Mitbeleger*innen im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung im EVSO.
Die Bewerber*innen müssen zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes zumindest das erste Jahr des Studiums absolviert haben, eine Mindeststudienleistung von 3 EC pro Monat im Ausland erbringen und nach dem Aufenthalt den Nachweis über die tatsächliche Anerkennung vorweisen (Transcript of Records).
Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung wird empfohlen, dass die vollen 30 EC pro Semester im Ausland erbracht werden (entspricht der Studienleistung eines Semesters).
Teilnehmende Länder
Programmländer sind die 27 Staaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei.
Teilnahme der Schweiz an Erasmus+:
Gegenwärtig haben die EU und die schweizerischen Behörden die Aussetzung der laufenden Verhandlungen zu Erasmus+ vereinbart. Daher können vorerst keine Studienaufenthalte über Erasmus+ gefördert werden (Stand Dezember 2014). Die Schweiz nimmt aber Studierende außerhalb von Erasmus+ auf und zahlt ein Stipendium von ca. 300 Euro pro Monat.
Mobilität in das Herkunftsland:
Den Vorgaben der Europäischen Kommission entsprechend ist Mobilität in das Herkunftsland grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen sind Aufenthalte in jenem Land, in dem Studierende sich gewöhnlich aufhalten. Studierende, die ihren Lebensmittelpunkt im benachbarten Ausland haben und lediglich zu Studienzwecken nach Österreich kommen (Grenzgängerinnen und Grenzgänger), können nicht für einen Erasmus+ Aufenthalt im betreffenden Wohnsitzland gefördert werden.
Studierende der Pädagogischen Hochschule Steiermark können nur eine Mobilität an einer der Erasmus+ Partnerhochschulen der PHSt durchführen.
Erasmus+ Partnerhochschulen
Informationen über unsere Partnerhochschulen finden Sie hier.
Erasmus+ Zuschuss
Der Erasmus+ Zuschuss deckt die erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland und ist kein Vollstipendium.
Die Zuschusshöhen sind abhängig vom Gastland und werden in drei Gruppen unterteilt. Die aktuellen Zuschusshöhen finden sie auf der Webpage des OeAD.
(Hinweis: Die Schweiz vergibt einen Zuschuss von ca. 300 Euro pro Monat).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des OeAD.
Sonderzuschüsse:
Für Studierende mit Kindern, Behinderungen, chronischen Krankheiten und anderen Benachteiligungen können Sonderzuschüsse beantragt werden.
Studienbeihilfenbezieher*innen:
Bezieher*innen der Studienbeihilfe haben die Möglichkeit der Förderung des Auslandsaufenthaltes gemäß Studienbeihilfengesetz. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienbeihilfenbehörde.
Bewerbung an der Pädagogischen Hochschule
Informieren Sie sich vor der Bewerbung über die Gasthochschulen, die Studiendauer und das Studienprogramm. Verwenden sie dazu die Webseiten der Partnerhochschulen und die Berichte von ehemaligen Erasmusstudierenden im Erasmus+ Journal.
Die Bewerbung für das Erasmus+ Auslandsstudium an der Pädagogischen Hochschule Steiermark erfolgt während der Bewerbungsfrist ausschließlich online über das Portal Mobility-Online. Für die Bewerbung sind zwei Hochschulen auszusuchen. Bewerben können sich nur Studierende, die an der Pädagogischen Hochschule Steiermark hauptzugelassen sind beziehungsweise Studierende des Lehramtsstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung im Entwicklungsverbund Süd-Ost.
Studierende im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung im Entwicklungsverbund Süd-Ost können sich im Rahmen des Erasmus+ Programmes (gilt ausschließlich für Erasmus+ Studienaufenthalte in den Programmländern) an maximal einer der Universitäten oder Hochschulen im Verbund für einen Auslandsaufenthalt bewerben. Diese muss nicht die hauptzulassende Institution sein. Es gelten die Fristen und Abläufe der jeweiligen Institutionen.
Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Institutionen.
Folgenden Daten sind für die online Bewerbung notwendig:
- Username und Passwort für PH-Online
- Matrikelnummer an der Pädagogischen Hochschule
- Eine aktuelle E-Mail-Adresse
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) einer Person als Notfallkontakt
- Voraussichtliche Aufenthaltsdauer 1 an der Gasthochschule (1. Wahl)
- Voraussichtliche Aufenthaltsdauer 2 an der Gasthochschule (2. Wahl)
Nach der Registrierung erhalten sie eine E-Mail mit den Zugangsdaten zu Mobility-Online.
Folgende Unterlagen sind für die anschließende Online-Bewerbung in Mobility-Online notwendig:
- Bewerbungsfoto (die Datei darf maximal 500 Kilobyte groß sein sowie 283 Pixel breit und 355 Pixel hoch. Hochgeladen können nur Dateien mit den Endungen jpg oder png werden. Dieses Bewerbungsfoto sollte den Richtlinien für ausweistaugliche Bilder entsprechen).
- Europass Lebenslauf (Europass, Europass Online-Editor)
- Motivationsschreiben mit dem geplanten Studienvorhaben (Liste der geplanten Lehrveranstaltungen)
- Studienerfolgsnachweis
- Empfehlungsschreiben (Muster)
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für Erasmus+ Auslandsaufenthalte im Studienjahr 2025/2026 läuft von 01.01. – 23.01.2025. Restplätze können bis zum 30.06.2025 vergeben werden (heiko.haas-vogl@phst.at).
Online-Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt über Mobility-Online. Verwenden Sie dazu ausschließlich den folgenden Hyperlink: https://www.service4mobility.com/mobility/BewerbungServlet?identifier=GRAZ04&kz_bew_pers=S&kz_bew_art=OUT&aust_prog=SMS&sprache=de
Auswahl und Nominierung
Die Auswahl erfolgt durch das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Steiermark nach folgenden Kriterien:
- Studierende des Schwerpunktes Sprachliche Bildung und Diversität werden vorgereiht (bei der 1. Wahl)
- Studienerfolg (Anzahl der EC und Notendurchschnitt)
- Motivationsschreiben
- Sprachkenntnisse
- Besuch der Sprachkurse
- Falls zutreffend: positive Bewertung der Mitarbeit als Buddy für Incoming Studierende oder an der International Week Come2Graz
- Einhalten aller Termine und Vereinbarungen
- Datum der Anmeldung
Die Nominierung der Studierenden erfolgt durch das Institut für Diversität und Internationales.
Sprachliche Vorbereitung
Das Institut für Diversität und Internationales der Pädagogischen Hochschule Steiermark organisiert Sprachkurse im Umfang von ca. 15 Stunden und verleiht Lernmaterialien für Sprachen.
Ein Online-Sprachtest (Online Language Support) wird kurz vor der Abreise empfohlen.
Bewerbung an der Gasthochschule
Partnerhochschulen haben eigene Zulassungs- und Bewerbungsformulare, die zusätzlich ausgefüllt werden müssen. Diese Formulare – soweit vorhanden – wie auch Informationen über die entsprechenden Einreichfristen sind auf den Webpages der Partneruniversität zu finden. Erkundigen Sie sich rechtzeitig darüber, welche Unterlagen Sie dafür benötigen.
ACHTUNG: Versäumen Sie die Bewerbungsfristen nicht! Diese unterscheiden sich von der Bewerbungsfrist der Pädagogischen Hochschule Steiermark.
Versicherungsschutz
Eine Mobilität unter Erasmus+ beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz. Dennoch ist dieser verpflichtend vorgesehen. Ein adäquater Versicherungsschutz beinhaltet eine Unfallversicherung an der Aufnahmeeinrichtung und eine Haftpflichtversicherung. Die Nationalagentur empfiehlt den Studierenden, bei der Österreichischen Hochschüler*innenschaft Informationen über die Bedingungen der bestehenden Versicherung für ÖH-Mitglieder einzuholen. Darüber hinaus wird jedenfalls für die Dauer des Auslandsaufenthalts der Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen.
Studierende müssen sich über die Erfordernisse des Versicherungsschutzes im Gastland selbstständig informieren. Sie müssen während ihrer Mobilität kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein und dafür selbst Sorge tragen.
- E-Card/Europäische Krankenversicherungskarte
- Versicherungsschutz der Österreichischen HochschülerInnenschaft
- Link zum Thema "Studium im Ausland" von der ÖGK
Vorausbescheid (vor Auslandsaufenthalt)
Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von dem zuständigen studienrechtlichen Organ anerkannt. Dem Antrag ordentlicher Studierender folgend, Teile ihres Studiums im Ausland durchzuführen, ist per Bescheid bzw. in Form einer Erledigung durch das zuständige studienrechtliche Organ festzustellen, welche der geplanten Prüfungen den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der Antragstellerin, dem Antragsteller vorzulegen (Vorausbescheid bzw. Vorauserledigung).
Im Bereich Anrechnungen & Anerkennungen finden Sie eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens.
Erstellung des Studienprogramms: Learning Agreement for Studies
Vor Beginn des Aufenthaltes muss ein Learning Agreement for Studies (LAS) in Mobility-Online erfasst werden. Dieses LAS muss von den Studierenden, der Heimathochschule und der Gasthochschule unterzeichnet werden. Die gewählten Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule sollen den Lehrveranstaltungen an der Heimathochschule entsprechen. Die Durchführung der Schulpraxis im Ausland ist verpflichtend.
Unabhängig von der Mindeststudienleistung (3 EC pro Monat) wird empfohlen, dass die vollen 30 EC pro Semester im Ausland erbracht werden (entspricht der Studienleistung eines Semesters).
Vertragsunterzeichnung
Um tatsächlich Erasmus+ Studierende bzw. Studierender zu sein und damit auch das Stipendium zu erhalten, müssen Sie einen Vertrag (Grant Agreement) unterschreiben. Dies läuft über die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik (HAUP) - Wien.
Nach der Nominierung durch das Institut für Diversität und Internationales werden Sie von der HAUP bezüglich des weiteren Vorhergehens kontaktiert.
Endbesprechung
Vor Antritt des Auslandssemesters wird vom Institut für Diversität und Internationales länderweise eine Endbesprechung durchgeführt. Es werden die Richtlinien unterschrieben und die letzten Details besprochen.
Bitte organisieren Sie spätestens zwei Wochen vor Beginn des Auslandssemesters einen Termin für diese Besprechung.
Durchführung Auslandsstudium Europa
Durchführung Auslandsstudium Europa
Changes im Learning Agreement for Studies
Veränderungen des Studienprogramms sind innerhalb des ersten Monats möglich. Diese Änderungen müssen zunächst im Vorfeld via E-Mail mit dem Institut für Diversität und Internationales (Tamara Riebenbauer, BEd) abgesprochen und dann in Mobility-Online erfasst werden.
Auch die "Changes im LAS" müssen von der Studierenden und dem Studierenden, der Heimathochschule und der Gasthochschule unterzeichnet werden. Es gilt auch bei den Changes, dass die gewählten Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule den Lehrveranstaltungen an der Heimathochschule entsprechen müssen. Die Schulpraxis im Ausland ist verpflichtend.
Verlängerung des Studierendenaufenthaltes
Eine Verlängerung des Studierendenaufenthaltes ist grundsätzlich möglich. Der entsprechende Antrag muss mindestens einen Monat vor Ende des ursprünglichen Vertragszeitraumes bei der Heimathochschule vorliegen. Die Gesamtaufenthaltsdauer von 12 Monaten pro Studienzyklus darf nicht überschritten werden. Verlängerungsanträge sind nur mit einem Mindestaufenthalt von 15 Tagen möglich. Im Zuge jedes Verlängerungsantrages muss das Learning Agreement entsprechend adaptiert und die Änderungen in weiterer Folge von allen drei beteiligten Parteien bestätigt werden. Der Verlängerungsantrag muss vor Bewilligung auf die akademische Relevanz geprüft werden. Erfolgt eine Unterbrechung, handelt es sich nicht um eine Verlängerung, sondern um einen weiteren (neuen) Aufenthalt.
Abschluss des Auslandsstudiums Europa
Abschluss des Auslandsstudiums Europa
Dokumentation des Erasmus SMS Aufenthaltes
Für die erfolgreiche Absolvierung einer Mobilität benötigt die PHSt eine Dokumentation des Aufenthaltes im Erasmus+ Journal.
Den Bericht inkl. declaration of consent schicken Sie an Benjamin Wörz.
Bitte beachten Sie folgende Informationen, um Ihnen nach der Rückkehr von Erasmus+ eine problemlose Anerkennung Ihrer Studienleistungen zu ermöglichen:
- Die ausgefüllte und von Ihrer Gasthochschule bestätigte Aufenthaltsbestätigung (unterschrieben und gestempelt) im Original per Post und/oder per E-Mail an die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik (Fr. Gertrude Plank <gertrude.plank@haup.ac.at>) schicken. Sie finden dieses Dokument in Mobility-Online.
- Sie sind verpflichtet, einen Bericht über Ihr Auslandsstudium auszufüllen. Dafür erhalten Sie am Ende Ihres Aufenthalts einen Link zu einem Online-Formular (EU Survey).
- Erstellen Sie einen Bericht über Ihre Mobilität für das Erasmus+ Journal (erasmus-journal.eu).
Bitte lesen Sie dazu http://www.erasmus-journal.eu/impressumoffenlegung/how-to-write-a-report-about-your-mobility-erasmus/. - Laden Sie einen Scan des Zeugnisses (Transcript of Records) der Gasthochschule auf Mobility-Online hoch und schicken Sie es (wenn Sie Studierende der Primarstufe sind) zusätzlich an tamara.riebenbauer@phst.at.
- Kontrollieren Sie, ob das Learning Agreement mit allen drei Unterschriften hochgeladen ist.
- Erstellen Sie in PH-Online einen Antrag auf Anerkennung / Zeugnisnachtrag (Bescheid, Auslandsaufenthalte). Im Bereich Anrechnungen & Anerkennungen finden Sie eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens.
Führen Sie diese Schritte sofort nach dem Erhalt aller Dokumente durch.
Eine Anrechnung Ihrer Studienleistungen aus dem Ausland ist nur nach dem Erhalt aller Dokumente und der Dokumentation Ihrer Mobilität (Fragebogen und Beitrag im Erasmus+ Journal) möglich.
Bitte kommen Sie in den ersten Wochen nach Ihrer Rückkehr zu einer verpflichtenden Besprechung! Diese kann auch virtuell erfolgen. Nehmen Sie hierfür mit Ihrer verantwortlichen Person Kontakt auf (siehe unten).
Hinweis für Studierende, die nicht an der Pädagogischen Hochschule Steiermark hauptinskribiert sind: Bitte beachten Sie, dass Sie die Anerkennung an der Institution machen, an der Sie hauptinskribiert sind.
Bei Fragen ggf. wenden an:
Kontakt für das Erasmus+ Studierendenmobilität im Bachelorstudium Lehramt Primarstufe:
Tamara Riebenbauer
Kontakt für die Erasmus+ Studierendenmobilität im Masterstudium, für das Lehramt Sekundarstufe AB und das Lehramt Sekundarstufe BB:
Heiko Haas-Vogl
Dokumente
Dokumente
Wichtige Links
Erasmus+ Aufenthalte von Studierenden im Kontext von COVID-19
Erasmus+ Aufenthalte von Studierenden im Kontext von COVID-19
Auf folgender Seite finden Sie Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abwicklung von Erasmus+ Studierendenaufenthalten im Kontext von COVID-19: https://bildung.erasmusplus.at/de/hochschulbildung/erasmus-aufenthalte-und-covid-19/
Kontakt
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Kontakt für die Erasmus+ Studierendenmobilität im Masterstudium, für das Lehramt Sekundarstufe AB und das Lehramt Sekundarstufe BB
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