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Lehrgang Hochschulische Nachqualifizierung

 

Folgende Aspekte sind für die Erlangung des akademischen Grades BEd im Zuge der Nachqualifizierung zu berücksichtigen:

  • Nach Überprüfung durch den Zentralen Support in Wien (BMB) wird der Akt elektronisch an die jeweilige gewählte PH weitergeleitet.

  • Für die hochschulische Nachqualifizierung ist die einmalige Zulassung zum Lehrgang Hochschulische Nachqualifizierung unbedingt erforderlich. Diese Zulassung ist semesterweise zur jeweiligen Zulassungsfrist möglich. Eine Zulassung außerhalb dieser Frist ist nicht möglich! Bedingung für die Zulassung ist ein aktiver Account als Studierende*r der Fortbildung!

  • Zulassung zum Lehrgang – ÖH-Beitrag
    Für die Zulassung zum Lehrgang Hochschulische Nachqualifizierung ist die Einzahlung des sogenannte ÖH-Beitrages unbedingt erforderlich. Der ÖH-Beitrag ist einmal pro Semester so lange zu entrichten, bis alle Leistungen erbracht sind und der akademische Grad verliehen werden kann. Die Aufforderung zur Einzahlung mit allen erforderlichen Daten erhalten Sie jeweils per E-Mail.

  • Abholung der Dokumente
    Nach Abschluss sämtlicher Formalitäten zur Verleihung des akademischen Grades, werden Sie per E-Mail eingeladen, Ihre Abschlussdokumente persönlich an der Pädagogischen Hochschule Steiermark abzuholen. Gleichzeitig sind das Original-Lehramtszeugnis/Diplomzeugnis, welches als Grundlage für die Nachqualifizierung dient,  sowie ein Namensnachweis (bei unterschiedlichen Namen z. B. durch Heiratsurkunde etc.) und ein Lichtbildausweis an der Pädagogischen Hochschule Steiermark vorzulegen.
    Aus diesem Grund ist die persönliche Abholung in jedem Fall zwingend notwendig!

Anerkennung und Einreichung von Hausarbeiten/wissenschaftlichen Publikationen

Anerkennung und Einreichung von Hausarbeiten/wissenschaftlichen Publikationen

Aufgrund der HG-Novelle im Rahmen der PädagogInnenbildung NEU wurde auch ein Abänderungsantrag verabschiedet, der die hochschulische Nachqualifizierung betrifft.

Hierbei wurde festgelegt, dass auch …

… „Hausarbeiten sowie andere wissenschaftliche Arbeiten zur Anerkennung kommen (können), sofern sie den Anforderungen einer Bachelorarbeit an der Pädagogischen Hochschule inhaltlich entsprechen.“

Für die Anerkennung gilt an der Pädagogischen Hochschule Steiermark folgender Prozess:

  • Eine Anrechnung von Hausarbeiten oder wissenschaftlichen Arbeiten/Publikationen (z. B. wissenschaftlich-pädagogisches Sachbuch) kann nur nach Vorlage der Arbeit durch die*den Antragsteller*in erfolgen.
    Die Vorlage kann folgendermaßen durchgeführt werden:
    • Vorlage der Originalarbeit inklusive ausreichend frankiertem Rückkuvert
    • Vorlage einer Kopie (mit ausreichend frankiertem Rückkuvert andernfalls verbleibt die Arbeit an der PHSt)
    • Per Post an
      Pädagogische Hochschule Steiermark
      Hochschulische Nachqualifizierung
      Hasnerplatz 12
      8010 Graz
  • Die Anerkennung der Arbeiten und des Lehrganges erfolgt ausschließlich durch das Institut für Bildungswissenschaften und Bildungsforschung. Bedingung dafür ist in jedem Fall ein vorliegender Antrag beim zentralen Support in Wien (www.nachqualifizierung.at).
    Für Anfragen zur Anerkennung von Arbeiten nehmen Sie bitte Kontakt mit der Studienabteilung unter 0316 8067 3600 oder nachqualifizierung@phst.at auf. 

  • In jedem Fall muss der wissenschaftliche Teil der Arbeit mindestens 45 Seiten umfassen und eine klare Literaturliste beinhalten (Stundenvorbereitungen, Stundenbilder, Fotos etc. zählen keinesfalls zu diesen 45 Seiten). Die Werke müssen einen klaren pädagogischen Bezug haben.

  • Arbeiten können erst dann angerechnet werden, wenn man zum Lehrgang Hochschulische Nachqualifizierung gemeldet ist (Beachtung der Zulassungsfrist und Einzahlung des ÖH-Beitrages).

  • Da von gesetzeswegen vorgesehen ist, dass schriftliche Arbeiten für den Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt werden müssen, können Hausarbeiten nicht mehr an der PHSt angefordert werden, da sie nicht mehr im Archiv aufliegen.  

Formulare zum Verfassen einer Bachelorarbeit

Formulare zum Verfassen einer Bachelorarbeit

Folgende Formulare sind für die Erstellung einer Bachelorarbeit für Sie erforderlich:

Gesetzliche Grundlage

Studienabteilung

Kontakt

Kontakt

Pädagogische Hochschule Steiermark Campus Nord
Studienabteilung
Hasnerplatz 12, 8010 Graz

Telefon: +43 316 8067 3600
E-Mail: studienabteilung@phst.at

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Foto: fiedlerphoto.com