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Rechenschwierigkeiten - Dyskalkulie

Der Hochschullehrgang „Rechenschwierigkeiten - Dyskalkulie“ zielt auf eine professions- und praxisorientierte Weiterbildung für die im Berufsfeld notwendigen Kompetenzen in der Begleitung von Schüler*innen mit Rechenschwierigkeiten ab. Er vermittelt fundierte Kenntnisse zum schulischen Umgang mit Dyskalkulie/Rechenschwierigkeiten sowohl in der Primar- als auch in der Sekundarstufe. Durch den Erwerb fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Kompetenzen im Bereich Prävention, Diagnose und Förderung können Schüler*innen mit Rechenschwierigkeiten frühzeitig erkannt und gezielt gefördert werden.

Anmeldung

Anmeldung

Voranmeldungen sind ab sofort möglich an: sekundar@phst.at
Die konkrete Anmeldung zum Hochschullehrgang wird im Jänner 2025 geöffnet sein (Vorbehaltlich aller erforderichen Genehmigungen durch das BMBWF). Genauere Informationen zur Anmeldung und den LV-Zeiten folgen zeitgerecht an dieser Stelle.
Wir danken für Ihr Interesse am Studienangebot!

Zielgruppe

Zielgruppe

Der Hochschullehrgang richtet sich an die Schularten Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, AHS sowie BMHS. Die Zielgruppe sind Pädagog*innen. Die Zulassung zu Hochschullehrgängen der Weiterbildung für Lehrer*innen gemäß § 39 Abs. 1 HG 2005 idgF setzt gemäß § 52f Abs. 2 idgF ein aktives Dienstverhältnis als Lehrer*in voraus. Darüber hinaus ist für die Zulassung zum Hochschullehrgang der erfolgreiche Abschluss eines Lehramtsstudiums für die Volksschule, Sonderschule, Primarstufe oder für die Sekundarstufe in den Unterrichtsfächern Mathematik oder „Inklusive Pädagogik“ oder eines Hochschullehrgangs Quereinstieg im Unterrichtsfach Mathematik bzw. eines außerordentlichen Masterstudiums Quereinstieg im Unterrichtsfach Mathematik notwendig.
 

Abschluss / Studiendauer

Abschluss / Studiendauer

Studiendauer: 4 Semester
ECTS-Anrechnungspunkte: 20
Der Hochschullehrgang gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Module und Lehrveranstaltungen positiv abgeschlossen wurden. Nach Abschluss des Hochschullehrgangs ist der*dem Absolventen*in ein Hochschullehrgangszeugnis auszustellen. Gemäß § 39 Abs. 6 HG ist als Höchststudiendauer die folgende vorgesehen: die mindestens vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semester.
 

Curriculum

Curriculum

Das Curriculum wird in den nächsten Wochen veröffentlicht und anschließend hier für Sie bereitgestellt. Informationen zum Curriculum erhalten Sie auf Anfrage bei der Hochschullehrgangsleitung.
 

Hochschulleitung / Kontakt

Hochschulleitung / Kontakt

Andrea Karner

HS-Prof.in Mag.a Andrea Karner, PhD BEd
Institut für Sekundarstufe Allgemeinbildung