Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung – Standortbezogene Intervention
Anmeldung
Anmeldung
TERMINE für ONLINE INFOVERANSTALTUNG zum HLG:
MITTWOCH: 30.4.2025 um 18:30 Uhr
DIENSTAG: 6.5.2025 um 18:30 Uhr
MONTAG: 19.5.2025 um 18:30 Uhr
Im WEBEX Raum der HLG Leiterin DI Ute Bergmoser, BEd
https://phst.webex.com/meet/ute.bergmoser
Sollten Sie bereits jetzt Interesse an der Anmeldung zu diesem Hochschullehrgang, beginnend mit dem Studienjahr 2025/26, haben, wenden Sie sich bitte per Mail an die HLG Leiterin Ute Bergmoser (ute.bergmoser@phst.at). Mit diesem Mail werden Sie in eine Interessentenliste aufgenommen und erhalten unverbindlich alle weiteren wichtigen Informationen zu dem Anmeldeprozess und zum nächsten Start des Hochschullehrgangs.
INFORMATIONEN zum BEWERBUNGSPROZESS:
Für die Bewerber*innen gelten folgende Zulassungsbedingungen zum HLG „Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung – Standortbezogene Interventionen“:
1. Eine fristgerechte Anmeldung zum Hochschullehrgang ist im Zeitraum zwischen dem 1.5.2025 und dem 31.5.2025 über das Anmelde- und Bewerbungsmanagement in PH-Online möglich. (Bewerbungsmanagement für Hochschullehrgänge – Schritt für Schritt Anleitung)
Link zum Anmeldeportal (inkl. aller Termine des Hochschullehrgangs, Start mit Oktober 2025):
https://www.ph-online.ac.at/phst/pl/ui/$ctx/wbLv.wbShowLVDetail?pStpSpNr=514095&pSpracheNr=1
2. Die Teilnahme ist nur mit der Genehmigung der Dienststelle und/oder durch Nominierung der Schulaufsicht möglich
3. In den weiteren Bewerbungsprozess kommen nur Bewerber*innen, die folgende Unterlagen im Rahmen der Anmeldung abgegeben haben:
- Ausgefülltes Anmeldeformular (zum Download: HLG_SI_Anmeldeformular_2025_26.docx)
- Motivationsschreiben der Studienwerber*in,
- Nachweis eines aufrechten Dienstverhältnisses
Nach fristgerechter und vollständiger Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und nach Vorprüfung der formalen Zulassungsbedingungen werden alle Studienwerber*innen zu einem persönlichen Aufnahme-/Auswahlgespräch eingeladen. Die erforderlichen persönlichkeitsbezogenen Voraussetzungen für diese standortbezogene Tätigkeit sind eine stabile Persönlichkeitsstruktur, die Bereitschaft offen in Kommunikationsprozesse zu treten, sowie ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Empathie- und Reflexionsfähigkeit. Die Bewerbung von Schulteams (bestehend aus zwei Lehrenden desselben Schulstandortes) ist erwünscht.
Im Anschluss entscheidet die Zulassungskommission, bestehend aus der Hochschullehrgangsleitung, der Studienprogrammleitung Weiterbildung sowie der Institutsleitung, über die Zulassung zu diesem Studienangebot der Weiterbildung.
Sollte die Anzahl der zuzulassenden Personen die Anzahl der verfügbaren Studienplätze überschreiten, ist ein Reihungsverfahren durchzuführen. Für den Hochschullehrgang werden die folgenden Reihungskriterien festgelegt:
- Schulteams werden bevorzugt aufgenommen.
- Bei gleichen Voraussetzungen gilt der Zeitpunkt der Anmeldung.
Der positive Abschluss dieses HLG gilt als Voraussetzung für die Zulassung zum „Hochschullehrgang Beratungslehrer*innen im Förderbereich sozio-emotionale Entwicklung“.
Zielgruppe
Zielgruppe
Der Hochschullehrgang richtet sich an die Schularten:
- Volksschule
- Sonderschule und inklusive Klassen
- Mittelschule
- Polytechnische Schule/Fachmittelschule
Die Zielgruppe sind:
- Pädagog*innen
Der Hochschullehrgang wendet sich an Lehrpersonen, die am eigenen Standort ein Interventionskonzept konzipieren, implementieren und leben wollen, um im Falle von pädagogischen Ausnahmesituationen eine stabile Stütze für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, deren soziales Umfeld und für den gesamten Standort sein zu können.
Abschluss / Studiendauer
Abschluss / Studiendauer
Der Hochschullehrgang umfasst eine Dauer von 4 Semestern (Oktober 2025 bis Mai 2027), 17 Semesterwochenstunden und einen Arbeitsaufwand von 25 ECTS-Anrechnungspunkten.
Der Hochschullehrgang gilt als erfolgreich absolviert:
- wenn alle Lehrveranstaltungen und Module positiv abgeschlossen wurden,
- wenn die Abschlussarbeit und deren Präsentation positiv abgeschlossen wurde. Ziel der Arbeit ist die Entwicklung eines standortbezogenen Interventionskonzepts mit praktischem Bezug. Abschlussarbeiten können auch im Team (maximal zwei Personen desselben Schulstandortes) verfasst und präsentiert werden, wobei eine Teamarbeit im Workload, im Vergleich zu einer Einzelarbeit, zu berücksichtigen ist.
- Lehrpersonen ohne Sonderschullehramt müssen bis zum Abschluss des Hochschullehrgangs weitere Prüfungsleistungen im Ausmaß von 5 ECTS-Anrechnungspunkten aus dem Aus- und Weiterbildungsangebot vorlegen. Diese müssen inklusionspädagogische Inhalte aus dem im Kontext des Förderbereiches emotionale und soziale Entwicklung aufweisen.
Die Lehrveranstaltungen werden geblockt in vorwiegend unterrichtsfreien Zeiten an der PH Steiermark, an ausgewählten Schulstandorten und in Seminarhotels abgehalten.
Es gibt eine beschränkte Teilnehmer*innenzahl und der Anmeldezeitpunkt ist für die Aufnahmereihung relevant!
Curriculum
Curriculum
Das Curriculum finden Sie hier.
Institut für Elementar- und Primarpädagogik
Hochschullehrgangsleitung / Kontakt
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Foto: M. Größler / PHSt