Studienberechtigungsprüfung
Sie haben keine Matura und möchten an der PH Steiermark studieren?
Voraussetzung für ein Studium an der PH Steiermark ist ein Maturazeugnis einer Allgemein- oder Berufsbildenden Höheren Schule oder der Abschluss der Studienberechtigungsprüfung vor Studienbeginn. Eine positiv absolvierte Studienberechtigungsprüfung berechtigt Sie dazu, einen Antrag auf Zulassung für das Bachelorstudium Lehramt bzw. für Bachelorstudien in allgemeinen pädagogischen Berufsfeldern in ganz Österreich zu stellen.
Voraussetzung zur Studienberechtigungsprüfung
Allgemeine Voraussetzungen für eine Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung sind:
- vollendetes 20. Lebensjahr
- Nachweis einer eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium
Spezifische Voraussetzungen für eine Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung im Lehramtsstudium Sekundarstufe Berufsbildung sind (abweichend zu den allgemeinen Voraussetzungen):
- Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 oder
- Abschluss einer mittleren Schule oder
- Abschluss einer nach Umfang und Anforderungen gleichwertigen Berufsausbildung und einer insgesamt vierjährigen Ausbildung (allenfalls durch Absolvierung eines weiteren Bildungsganges)
Verpflichtendes Informationsgespräch
Im Rahmen eines verpflichtenden Informationsgespräches erhalten Sie sämtliche Informationen über die Studienberechtigungsprüfung an der PH Steiermark (Anmeldemodalitäten, Informationen zu Vorbereitungslehrgängen, Dauer und Kosten, Prüfungsanmeldungen sowie Termine und Fristen). Zu diesem verpflichtenden Informationsgespräch sind folgende Dokumente im Original mitzubringen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Zeugnis/Zeugnisse
- Nachweis der Vorbildung (Lehrabschlussprüfungszeugnis, Zeugnis über die letzte abgeschlossene Schulstufe, Dienstzeugnisse, Zeugnisse über bereits abgelegte Studienberechtigungsprüfungen etc.)
- aktuelles Passbild
- Lebenslauf – Nachweis der Vorbildung
- sonstige Dokumente (Heiratsurkunde etc.)
Die Studienberechtigungsprüfung
Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus mehreren Teilen. Hier finden Sie die Details zum Ablauf:
Prüfungstermine
Prüfungstermine
Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema | ||
1. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist 12.11.2024 | zur Anmeldung | 26.11.2024, 13:30-17:30 Uhr Campus Nord, Haus Hasnerplatz 12 NEUBAU Raum N.02.19 |
2. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist 27.01.2025 | zur Anmeldung | 10.02.2025, 09:00-13:00 Uhr Campus Nord, Haus Hasnerplatz 12 NEUBAU Raum N.02.24 |
3. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist xx.yy.2025 | zur Anmeldung | Mai/Juni.2025 |
Mathematik 1 | |||
schriftlich | mündlich | ||
1. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist 09.10.2024 | zur Anmeldung | 23.10.2024, 14:30-17:30 Campus Nord, Theodor-Körner-Str. 38 Raum T.04.08 | 25.10.2024, ab 13:00 Campus Nord, Theodor-Körner-Str. 38 Raum T.02.11 |
2. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist 20.01.2025 | zur Anmeldung | 03.02.2025, 14:30-17:30 Campus Nord, Haus Hasnerplatz 12, Altbau Raum A.01.04 | 05.02.2025, ab 13:00 Campus Nord, Haus Hasnerplatz 12, Altbau Raum A.02.27 |
3. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist xx.yy.2025 | zur Anmeldung | Mai/Juni 2025 | Mai/Juni 2025 |
Lebende Fremdsprache 2 | |||
schriftlich | mündlich | ||
1. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist 08.10.2024 | zur Anmeldung | 22.10.2024, 15:30-18:30 Campus Nord, Theodor-Körner-Str. 38 Raum T.05.02 | 24.10.2024, ab 16:30 Campus Nord, Theodor-Körner-Str. 38 Raum T.03.04 |
2. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist 28.01.2025 | zur Anmeldung | 11.02.2025, 15:00-18:00 Campus Nord, Haus Hasnerplatz 12, Altbau Raum A.01.04 | 13.02.2025, ab 16:00 Campus Nord, Haus Hasnerplatz 12, Altbau Raum A.01.04 |
3. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist 06.05.2025 | zur Anmeldung | 20.05.2025, 15:00-18:00 Campus Nord, Haus Hasnerplatz 12, Altbau Raum A.01.04 | 22.05.2025, ab 16:00 Campus Nord, Haus Hasnerplatz 12, Altbau Raum A.01.04 |
Pädagogische Grundlagen | ||
1. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist 11.11.2024 | zur Anmeldung | 25.11.2024, 14:00-15:30 Campus Nord, Theodor-Körner-Straße 38 Raum T.03.01 |
2. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist xx.yy.2025 | zur Anmeldung | Januar/Februar 2025 |
3. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist xx.yy.2025 | zur Anmeldung | Mai/Juni 2025 |
Wahlfach (Einführung in Lehren und Lernen) | ||
1. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist 14.11.2024 | zur Anmeldung | 28.11.2024, 14:00-14:45 Campus Nord, Haus Hasnerplatz 12, Altbau Raum AEG 13 |
2. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist xx.yy.2025 | zur Anmeldung | Januar/Februar 2025 |
3. Termin (SJ 2024-25) Anmeldefrist xx.yy.2025 | zur Anmeldung | Frühling 2025 |
Prüfungsmodalitäten
Prüfungsmodalitäten
Für alle Prüfungsfächer werden pro Studienjahr jeweils drei Prüfungstermine angeboten, welche spätestens einen Monat vorher veröffentlicht werden.
Die Anmeldung erfolgt über das entsprechende Online-Formular (siehe Prüfungstermine) bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin; eine spätere Anmeldung ist ausnahmslos nicht mehr möglich.
Sie haben die Möglichkeit, jede Prüfung zweimal zu wiederholen. Der zweite Wiederholungstermin ist eine kommissionelle Prüfung.
Für jede abgelegte Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis. Nach erfolgreicher Ablegung aller erforderlichen Prüfungen, erhalten Sie ein Studienberechtigungszeugnis, welches Sie für den Antrag auf Zulassung zu einem Studium für die von Ihnen gewählte Studienrichtungsgruppe ermächtigt.
Prüfungsfächer
Prüfungsfächer
Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
- Die*Der Prüfungskandidat*in hat nachzuweisen, dass sie*er sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich äußern kann.
- Für diese schriftliche Arbeit stehen drei Themen zur Wahl.
- Die Arbeitszeit beträgt vier Stunden.
Mathematik 1
- Die*Der Prüfungskandidat*in hat Kompetenzen in diesen Bereichen nachzuweisen: Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
- Die Prüfung ist in einem Prüfungsvorgang schriftlich und mündlich abzulegen.
- Die Arbeitszeit beträgt drei Stunden.
Lebende Fremdsprache 2
- Die*Der Prüfungskandidat*in hat Kompetenzen in diesen Bereichen nachzuweisen: Hör- und Leseverständnis, Übersetzen eines einfachen Textes in korrektes Deutsch, Verfassen eines Aufsatzes.
- Die Fertigkeitsbereiche – Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben – entsprechen dem europäischen Referenzrahmen auf dem Kompetenzniveau B2: Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken; einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben; im eigenen Spezialgebiet Fachdiskussionen verstehen; sich spontan und fließend verständigen, sodass ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen bzw. Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist.
- Die Kenntnis und Anwendung der Grammatik sowie des Grund- und Aufbauwortschatzes werden vorausgesetzt.
- Die Prüfung ist in einem Prüfungsvorgang schriftlich und mündlich abzulegen.
- Die Arbeitszeit beträgt drei Stunden.
Pädagogische Grundlagen
- Mit dem Fach „Pädagogische Grundlagen“ haben die Kandidatinnen und Kandidaten nachzuweisen, dass sie sich zu Themengebieten der Pädagogik argumentativ schriftlich oder mündlich äußern können.
- Die Themengebiete umfassen allgemeine Grundbegriffe und Fragestellungen der Pädagogik und ihrer Teildisziplinen, den Erziehungsprozess, Medienerziehung und Institutionen der Erziehung und Bildung.
- Die Prüfung ist in einem Prüfungsvorgang schriftlich oder mündlich abzulegen.
- Die Arbeitszeit beträgt eine Stunde.
- Prüfungsliteratur bitte per E-Mail anfordern: martin.auferbauer@phst.at
Wahlfach (Vorlesungsprüfung): Weitere Informationen zum Wahlfach "Einführung in Lehren und Lernen" finden Sie hier.
Verzeichnis der Prüfer*innen
Verzeichnis der Prüfer*innen
Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema: Prof. Ing. MMag. Dr. Martin Ertl
Mathematik 1: Prof. Mag. David Stuhlpfarrer, PhD
Lebende Fremdsprache 2: Mag. Georg Klamminger MA
Pädagogische Grundlagen: HS-Prof. Mag. Martin Auferbauer, PhD
Wahlfach (Einführung in Lehren und Lernen): HS-Prof.in Mag.a Dr.in Silke Luttenberger, BEd
Rechtliche Informationen
Vizerektorat Studium und Lehre / Studienabteilung
Kontakt
Kontakt
Pädagogische Hochschule Steiermark Campus Nord
Zuständiger: Mag. Georg Klamminger MA
E-Mail: georg.klamminger@phst.at
Studienabteilung
Hasnerplatz 12, 8010 Graz
<- zurück zu: Vor dem Studium
Foto: fiedlerphoto.com