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Zulassungsprüfung für das Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung

 

Als Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung ist neben der positiven Absolvierung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens eine Zulassungsprüfung zur Feststellung der künstlerischen Eignung erforderlich.

Vorausgesetzt wird hierfür ein tiefgreifendes Interesse an sowie eine Begeisterung für bildende Kunst, die Bereitschaft Kunst in der Schule vermitteln zu wollen und sich mit der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher, kultureller und künstlerischer Fragestellungen auseinanderzusetzen. Offenheit für Neues wie auch der Wille zur künstlerischen Weiterentwicklung und Kritikfähigkeit sind dabei absolut essentiell.

Inhalte/Ablauf

Diese Zulassungsprüfung umfasst folgende drei Teilbereiche:

1. Portfolio (inkl. Lebenslauf und Konzept)
Hierfür ist ein analoges Portfolio abzugeben. Dieses soll bewusst gestaltet sein (max. A1) und kann z.B. die Form einer Sammelmappe, eines Buches eines Leporellos, etc. annehmen.
Es beinhaltet:
Lebenslauf
25-30 Arbeiten

Sammlung eines repräsentativen Querschnittes der bisherigen künstlerischen Tätigkeit (im Original oder fotografisch dokumentiert, Video-Files auf USB-Stick) in verschiedenen Medien (z.B.: Malerei, Zeichnung, Collage, Fotografie, Film, Objekt, Skulptur und Plastik etc.)
Die Arbeiten sollen hauptsächlich außerhalb des schulischen Kunstunterrichts entstanden sein.
Die verwendeten Techniken und Verfahren sind freigestellt und sollen Ihre künstlerischen Interessen bzw. Schwerpunkte widerspiegeln.
Schriftliches Konzept
Um Ihre künstlerische Überlegungen besser nachvollziehen zu können, bitten wir Sie, ein Konzept zu einer Arbeit oder Werkserie nach freier Wahl in Form eines kurzen Texts (max. 50–100 Wörter) zu verschriftlichen und beizulegen.
Falls Objekte oder Arbeiten ein größeres Format als DIN-A1 haben, aus einem anderen Grund nicht in das Portfolio passen (z. B. Keilrahmen, Skulpturen etc.) oder für die Mappenabgabe für TTG benötigt werden, sind diese jeweils als Fotodokumentation mit Größenangabe und Beschreibung beizulegen. Ansonsten sind unbedingt Originale zu verwenden! Alle Arbeiten müssen mit Ihrem Namen beschriftet sein, auch etwaige USB-Sticks.

Falls Sie ebenfalls an der Zulassungsprüfung für das Unterrichtsfach Technik und Design teilnehmen, ist dafür eine gesonderte Mappe abzugeben.

2. Klausurarbeit (praktisches Arbeiten)
Im Zuge praktischer Aufgabenstellungen werden zwei- und dreidimensionales Vorstellungsvermögen, Kreativität und die Fähigkeit zur bildnerischen Umsetzung überprüft. Zusätzlich soll in einer Werkbetrachtung an einem konkreten Beispiel der Zugang zu Kunst und visueller Kultur thematisiert werden.

3. Persönliches Gespräch mit der Kommission
Inhalte des Gespräches sind die persönliche Motivation, künstlerisches und kulturelles Interesse, studienrelevante Themen und das im Vorfeld gestaltete Portfolio (siehe Punkt 1).

Zeitlicher Ablauf

Abgabe des Portfolios am 16.06. (09:00-19:00 Uhr), 17.06. (13:00-18:00 Uhr) oder 18.06.2025 (09:00-14:00 Uhr) am Institut für Sekundarstufe Allgemeinbildung (Grabenstraße 48, 8010 Graz; Raum G.01.14). Sollte die Mappe positiv beurteilt werden, erhalten Sie eine Einladung zur eintägigen Klausur, die Anfang Juli an der PHSt stattfinden wird. Das Gespräch mit der Kommission wird im Rahmen der Klausur absolviert. Hierfür werden die Studienwerber*innen einzeln in einen gesonderten Raum gebeten.

Die Zulassungsprüfung zum Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung gilt als bestanden, wenn alle drei Teilbereiche positiv beurteilt wurden.

Termine und Anmeldung

Termine und Anmeldung

Anmeldung

  • Registrierung: 26. Mai (09.00 Uhr) – 13. Juni 2025 über die Website der PH Steiermark. Der Anmeldelink steht hier ab 26. Mai (09.00 Uhr) 2025 zur Verfügung.
  • Mappenabgabe: 16.06. (09:00-19:00 Uhr), 17.06. (13:00-18:00 Uhr) oder 18.06.2025 (09:00-14:00 Uhr) am Institut für Sekundarstufe Allgemeinbildung (Grabenstraße 48, 8010 Graz; Raum G.01.14).

Prüfungszeitraum

  • 1. – 3. Juli 2025 an der PH Steiermark.
  • Die Zulassungsprüfung ist eintägig. Die genaue Termineinteilung wird Ihnen zeitgerecht per E-Mail zugesandt.

Kontakt

Kontakt

Viktoria Taucher

Prof.in Mag.a art. Viktoria Taucher
BA MA


Institut für Sekundarstufe Allgemeinbildung

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Foto: F. Pirstinger, M. Größler / PHSt