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Inklusiv Studieren

 

Wir heißen Sie als Studierende mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder mit anderen Erstsprachen als Deutsch herzlich willkommen!

Die PH Steiermark fühlt sich den Prinzipien der Selbstbestimmung, Gleichstellung und Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen verpflichtet und hat daher die Kompetenzstelle Inklusiv Studieren eingerichtet. Das Team der Kompetenzstelle Inklusiv Studieren berät alle betroffenen Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um den gleichberechtigten und gleichwertigen Zugang zu allen Angeboten und Leistungen der PH Steiermark zu unterstützen.

Das Team der Kompetenzstelle Inklusiv Studieren berät

  • Studieninteressierte, Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu allen Themen in Zusammenhang mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung oder bei nichtdeutscher Erstsprache
  • bei der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und bei der individuellen Gestaltung des Studiums
  • bei möglichen Assistenzleistungen mit dem Ziel der Barrierefreiheit im Studium sowie bei Fragen von Curriculums- bzw. Prüfungsmodifikationen gemäß dem geltenden Studienrecht
  • bei der barrierefreien Gestaltung und Adaptierung der baulichen Infrastruktur sowie bei der barrierefreien Informationsvermittlung, z. B. in Lehrveranstaltungen oder beim Webauftritt der PH Steiermark

Allgemeine Informationen

Aufnahmeverfahren und Zulassung zum Studium

Aufnahmeverfahren und Zulassung zum Studium

Wünschen Sie Beratung zu Aufnahmeverfahren und Zulassung, weil Sie eine andere Erstsprache als Deutsch oder eine Behinderung im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes haben?

Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung zum Studium auf www.zulassunglehramt.at bekannt, damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können und Sie gezielt beraten können.

Grundlage für mögliche Ausgleichsmaßnahmen ist der § 51, Abs. 2c des Hochschulgesetzes: "Es ist vom Nachweis jener Eignungskriterien Abstand zu nehmen, die bei der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen für den angestrebten Beruf aufgrund einer anderen Erstsprache als Deutsch oder einer Behinderung im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungs-gesetzes nicht erfüllt werden können. Bei Bedarf sind sowohl im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens als auch im Verlauf des Studiums geeignete Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen."

Erasmus+ Mobilitäten

Erasmus+ Mobilitäten

Erasmus+ Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderung oder chronischer Krankheit können bei Erasmus+ Mobilitäten wie Studium, Praktikum, Lehraufenthalt und Fortbildung einen Sonderzuschuss zur Abdeckung von zusätzlichen Kosten beantragen.

Erasmus+ Studierende, die ihre eigenen Kinder im Rahmen eines Erasmus+ Aufenthalts innerhalb der Programmländer ins Ausland mitnehmen, können einen Sonderzuschuss in Form eines monatlichen Pauschalbetrags beantragen.

Kontaktieren Sie bitte das Institut für Diversität und Internationales der PH Steiermark, wenn Sie einen Antrag auf Erasmus+ Sonderszuschuss stellen möchten. Es stellt die erforderlichen Formulare zur Verfügung und den übermittelt den Antrag anschließend an die Nationalagentur.

Informationen zu Diversität und Internationalem an der PH Steiermark:
https://www.phst.at/international/

Barrierefreie Website

Barrierefreie Website

Die Pädagogische Hochschule Steiermark ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.phst.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" vereinbar.

Die nachstehenden Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Aus technischen Gründen fehlt aktuell für Banner der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer*innen nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir bemühen uns, dies beim nächsten Relaunch der Website zu beheben. 

Auf der Startseite der Website befindet sich ein Fly-in, dessen Information für Screenreader-Nutzer*innen nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.1 (reine Audio- und Videoinhalte) nicht erfüllt. Bei dem Fly-in handelt es sich um reine Werbeinformation und alle relevanten Inhalte sind über Links auf der Startseite barrierefrei zugänglich.  

b) Unverhältnismäßige Belastung

Es ist nicht möglich, für alle, über unsere Website veröffentlichten Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine generelle Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Bei konkretem Bedarf – insbesondere für Zwecke des Einsatzes im Unterricht – bemühen wir uns Videos mit Audiodeskription zu versehen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Einige, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. 

Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.

Inhalte und Anwendungen von Plattformen zum E-Learning und für Videokonferenzen, die über die Webseite der PHSt aufgerufen werden können, liegen nicht im Einflussbereich der PHSt. Die PHSt bemüht sich aber nur solche Plattformen einzusetzen, deren Anwendungen den Kriterien der Barrierefreiheit entsprechen. Bei diesbezüglichen Problemen leiten wir diese gern an die jeweiligen Anbieter weiter und beraten und unterstützen wir gern beim Einsatz alternativer Systeme. 

Inhalte von Dritten von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Pädagogischen Hochschule Steiermark liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 15.02.2021 erstellt.

Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung durch die Pädagogische Hochschule Steiermark gem.  Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission 

Feedback und Kontakt

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. 

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an oeffentlichkeit@phst.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webpage oder des Dokuments an. 

Kontakt
Pädagogische Hochschule Steiermark
Zentrum für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: oeffentlichkeit@phst.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit, können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zurechenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Kompetenzstelle Inklusiv Studieren

Leitung

Leitung

Barbara Levc

Prof.in Mag.a Barbara Levc

Leitung, Professorin für Inklusive Pädagogik

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Prof.in Mag.a Martina Huber-
Kriegler

Beratung Bereich andere Erstsprache als Deutsch

Kontakt

Kontakt

E-Mail:  inklusivstudieren@phst.at

Phone:  + 43 (0) 316 8067 6128 
               Do 9.00 – 12.00
               Prof.in Mag.a Barbara Levc

Phone:  + 43 (0)3 16 8067 5103 
               Prof.in Mag.a Martina Huber-Kriegler
               Bereich nichtdeutsche Erstsprache

Phone:  + 43 (0) 316 8067 6104 
               Prof.in Silvia Kopp-Sixt, BEd MA
               Bereich Behinderung

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Foto: fiedlerphoto.com