Leistungsprämienkommission
Das Rektorat setzt zur Unterstützung der Entscheidungsfindung für die Festsetzung der einzelnen Leistungsprämien an das Stammpersonal der PH Steiermark jährlich eine Leistungsprämienkommission ein. Diese erarbeitet für die Rektorin eine Empfehlung zur Aufteilung der Gesamtsumme nach einem Verteilungsschlüssel.
Die Leistungsprämienkommission setzt sich aus jährlich wechselnden Personen der PHSt zusammen, die Zusammensetzung orientiert sich an folgenden Kriterien:
- Balance in Expert*innenwissen aus Arbeitsfunktionen: Führungswissen, Wissen um Bedarf bei Lehrenden, Personalvertretung
- Balance in Abbildung der Organisationsherkunft: Ausbildung – Fortbildung – Forschung – Allgemeinpädagogik – Berufspädagogik
- Balance in Erfahrungswissen über PHSt: sehr erfahren – weniger erfahren
Zur Konstituierung der Leistungsprämienkommission lädt die Rektorin jährlich im April ein. Diese erarbeitet einen Vorschlag. Die konkreten Leistungsprämien werden vom Rektorat per Beschluss festgesetzt. Das Ansuchen an das BMBWF ergeht jeweils Ende Juni. Die Anweisung der Zahlung erfolgt durch das BMBWF.
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Pädagogische Hochschule Steiermark Campus Nord
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Foto: PHSt