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Vorausanerkennung und Anerkennung von Auslandsaufenthalten

Das folgende Dokument beschreibt den Ablauf für die Vorausanerkennung und für die Anerkennung von Auslandsaufenthalten für Studierende, die über die Pädagogische Hochschule Steiermark (PH Steiermark) einen Auslandsaufenthalt absolvieren.
Dies betrifft Studierende der PH Steiermark und des Entwicklungsverbundes Süd-Ost der Studiengänge

  • Bachelorstudium Elementarpädagogik,
  • Bachelorstudium Lehramt Primarstufe[1],
  • Masterstudium Lehramt Primarstufe,
  • Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung,
  • Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung,
  • Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung und
  • Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung.

Erklärung der wichtigsten Begriffe

Vor Ihrem Auslandsaufenthalt benötigen Sie einen „Vorausbescheid (vor Auslandsaufenthalt)“ (zu wählender Bescheidtyp in PH Online) und ein unterzeichnetes (digitales) Learning Agreement (LA oder DLA). Nach Ihrem Auslandsaufenthalt erfolgt die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen durch den „Bescheid (Auslandsaufenthalte)“.

Vorausanerkennung: Die Vorausanerkennung ist ein Prozess, bei dem eine Bildungseinrichtung im Voraus prüft, ob die im Ausland geplanten Studien oder Qualifikationen den Anforderungen und Standards der entsendenden Einrichtung entsprechen. Dieser Prozess beinhaltet den Antrag auf „Vorausbescheid (vor Auslandsaufenthalt)“ und endet mit dem „Vorausbescheid (vor Auslandsaufenthalt)“. Der Antrag auf „Vorausbescheid (vor Auslandsaufenthalt)“ ist vor dem Auslandsaufenthalt einzureichen.

Digitales Learning Agreement (DLA): Das DLA legt das Programm des im Ausland zu absolvierenden Studiums fest. Dieses digitale Dokument muss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes von den Studierenden, der entsendenden Einrichtung (Heimathochschule) und der aufnehmenden Einrichtung (Gasthochschule) akzeptiert und unterzeichnet werden. Das DLA kann erst nach der Vorausanerkennung erstellt werden.

Anerkennung: Die Anerkennung ist ein Prozess, bei dem eine Bildungseinrichtung nach dem Auslandsaufenthalt prüft, ob die an der aufnehmenden Einrichtung erworbenen Qualifikationen den Anforderungen und Standards der entsendenden Einrichtung entsprechen. Basis dieser Prüfung ist das Transcript of Records. Dieser Prozess startet mit dem Antrag auf „Bescheid (Auslandsaufenthalte)“ und endet mit dem „Bescheid (Auslandsaufenthalte)“.

Transcript of Records (ToR): Das ToR wird von der aufnehmenden Einrichtung nach dem Auslandsaufenthalt ausgestellt. Es enthält die absolvierten Lehrveranstaltungen, die Noten und die Anzahl der erworbenen ECTS-Anrechnungspunkte.

Mindestanzahl der anzuerkennenden ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS-AP): Wir empfehlen, dass Sie an der aufnehmenden Einrichtung mindestens 30 ECTS-AP pro Semester absolvieren, die für Ihr Studium anerkannt werden können. Die anrechenbare Mindestleistung beträgt 3 ECTS-AP pro Aufenthaltsmonat, die im Rahmen des Studiums anerkannt werden müssen. Wenn Sie im Ausland eine wissenschaftliche Arbeit verfassen, können diese ECTS-AP ebenfalls in diese Leistungen miteinberechnet werden. Freie Wahlfächer können ein Teil der Anrechnung sein.

Wird die minimale Studienleistung nicht erbracht oder nicht angerechnet, muss ein Teil oder der gesamte Zuschuss zurückgezahlt werden.

Wo erfolgt die Vorausanerkennung beziehungsweise die Anerkennung?

Grundsätzlich werden die Vorausanerkennung („Vorausbescheid (vor Auslandsaufenthalt)“) und die Anerkennung („Bescheid (Auslandsaufenthalte)“) über die PH Steiermark durchgeführt.

Ausnahmen finden sich nur im Bachelor- und Masterstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung, wenn die hauptzulassende Institution nicht die PH Steiermark ist, oder inskribierte Unterrichtsfächer nicht an der PH Steiermark angeboten werden. Beispiel: Sie sind an der Universität Graz hauptzugelassen und studieren die Fächer Bewegung und Sport und Technische und Textile Gestaltung. Die Vorausanerkennung und die Anerkennung für das Fach Bewegung und Sport, die Pädagogisch-Praktischen Studien und die Bildungswissenschaftlichen Grundlagen erfolgen an der Universität Graz. Die Vorausanerkennung und die Anerkennung für das Fach Technische und Textile Gestaltung erfolgt an der PH Steiermark. Hinweis: Beachten Sie, dass die Bestimmungen für Anerkennungen von Auslandsaufenthalten der jeweiligen Institutionen einzuhalten sind (zum Beispiel der Universität Graz [2]).

Wie wird die Vorausanerkennung/die Anerkennung gemacht?

Die Abläufe für die Vorausanerkennung und der Anerkennung im Rahmen von Auslandsaufenthalten sind an der PH Steiermark in Prozessen festgelegt und wurden vom Rektorat genehmigt (siehe Prozessabläufe unten!).
Anmerkung: Ändert sich während des Aufenthalts das Learning Agreement, wird empfohlen, eine weitere Vorausanerkennung gemäß den geltenden Prozessen durchzuführen.
Bitte beachten Sie: Gem. HG 2005 § 56 (4) Abs. 4 ist über Anerkennungsanträge spätestens zwei Monate nach Einlangen bescheidmäßig zu entscheiden.

[1] Nur bei einer Verlängerung oder bei einem weiteren Auslandsaufenthalt. Beim ersten einsemestrigen Aufenthalt erfolgt eine vereinfachte Vorausanerkennung bzw. Anerkennung durch die*den Anerkennungsbeauftragte*n für Erasmus.

 

Prozess für das Bachelorstudium Lehramt Primarstufe

Prozess für das Bachelorstudium Lehramt Primarstufe

Dieser Prozess gilt für Studierende des Bachelorstudiums für das Lehramt Primarstufe, welche ein Auslandssemester absolvieren möchten.


 

Prozess für Bachelorstudien Sek AB, Sek BB und Elementarpädagogik sowie Masterstudien Sek AB, Sek BB und Primarstufe

Prozess für Bachelorstudien Sek AB, Sek BB und Elementarpädagogik sowie Masterstudien Sek AB, Sek BB und Primarstufe

Dieser Prozess gilt für alle Studierenden der Bachelorstudien Sekundarstufe Allgemeinbildung, Sekundarstufe Berufsbildung, Elementarpädagogik sowie für die Masterstudien Sekundarstufe Allgemeinbildung, Sekundarstufe Berufsbildung und Primarstufe.

Vorschlagsformular für Anerkennungen

Vorschlagsformular für Anerkennungen

Dieses Formular ist nach Absprache mit dem*der Anerkennungsbeauftragte*n auszufüllen.
Das bzw. die Formular/e sind vollständig ausgefüllt an den*die Anerkennungsbeauftragte*n per Mail zu senden, damit diese*s befürwortet werden kann/können.
Erst nach Befürwortung ist ein Vorausbescheid über PH Online zu erstellen.
 

Liste Anerkennungsbeauftragte

Liste Anerkennungsbeauftragte

Hier finden Sie eine Liste der Anerkennungsbeauftragten für Ihren Vorausbescheid.

Handout zur Erstellung eines Vorausbescheides/Bescheides (nach Auslandsaufenthalt)

Handout zur Erstellung eines Vorausbescheides/Bescheides (nach Auslandsaufenthalt)

Hier finden Sie in Kürze ein Handout für die Erstellung Ihres Vorausbescheides bzw. Ihrer Anerkennung nach einem Auslandsaufenthalt.

Erasmus+ Antrag zum Verfassen einer Abschlussarbeit

Erasmus+ Antrag zum Verfassen einer Abschlussarbeit

Laden Sie hier den Erasmus+ Antrag zum Verfassen der Bachelorarbeit / Masterarbeit für die Verfassung Ihrer Abschlussarbeit herunter. Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag sowohl vor als auch nach Ihrer Mobilitätsperiode von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin unterzeichnet werden muss. Fügen Sie den Antrag der Vorausanerkennung beziehungsweise Anerkennung bei.