Masterprüfung
Sie haben alle Module Ihres Masterstudiums und die Masterarbeit positiv abgeschlossen? In der öffentlichen Masterprüfung zeigen Sie Ihr Wissen!
Dazu melden Sie sich offiziell zur Masterprüfung an. In den Wochen, in denen Sie sich auf die Prüfung vorbereiten, sind die Eckdaten der Prüfung veröffentlicht.
Direkt im Anschluss an die Masterprüfung erfahren Sie das Ergebnis. Danach folgen einige formale Schritte, bis Sie Ihr Studium offiziell abschließen. Während dieser finalen Phase Ihres Studiums ist die Studienabteilung Ihre Ansprechpartnerin.
Informationen und Formulare zur Masterprüfung
Häufige Fragen und Antworten
FAQ zur Masterprüfung
FAQ zur Masterprüfung
Wie läuft eine Masterprüfung ab? Der Ablauf einer Masterprüfung ist im jeweiligen Curriculum, nach dem Sie studieren, geregelt. Grundsätzlich besteht die Masterprüfung aus zwei Teilen: Der Defensio der Masterarbeit und der Prüfung aus dem jeweiligen zweiten Prüfungsfach. Bei Masterprüfungen der Sekundarstufe Allgemeinbildung kommt zusätzlich zur Defensio noch eine Prüfung aus dem Fachgebiet der Masterarbeit hinzu. Die Masterprüfung dauert i. d. R. zwischen 45 und 60 Minuten.
Wer stellt die Prüfungskommission zusammen? Der*Die Prüfungskandidat*in wählt selbst die drei Mitglieder der Prüfungskommission (Erstprüfer*in, Zweitprüfer*in und Kommissionsvorsitzende*r) bzw. fragt diese an. Sobald alle Zustimmungen vorliegen, ist das entsprechende Anmeldeformular auszufüllen und zur Genehmigung über die Studienabteilung einzureichen. Die Vizerektorin für Studium und Lehre entscheidet über Genehmigung oder Ablehnung der Prüfungskommission (siehe auch Prozess Masterprüfung).
Wer kommt als Mitglied für die Prüfungskommission in Frage?
Für alle Studien gilt: Der*die Erstprüfer*in steht bereits fest: der*die Betreuer*in der Masterarbeit. Der*die Zweitprüfer*in sowie der*die Vorsitzende müssen Lehrende in Ihrem Studium sein und sowie wissenschaftlich und fachlich qualifiziert sein. Es empfiehlt sich, eine*n Zweitprüfer*in anzufragen, bei dem*der man bereits eine Lehrveranstaltung besucht hat.
Für das Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung gilt zusätzlich: Der*die Kommissionsvorsitzende muss über mindestens ein Doktorat verfügen. Zusätzlich muss mindestens ein Mitglied der Prüfungskommission habilitiert sein.
Welche Schritte sind nach der Einreichung der Masterarbeit und vor der Masterprüfung zu treffen? Nach Einreichung der Masterarbeit ist die Begutachtung bzw. Beurteilung des*der Betreuer*in abzuwarten (siehe Prozess Masterarbeit). Im Falle einer positiven Beurteilung der Masterarbeit und der Absolvierung aller erforderlichen Leistungen im Studium, kann die Masterprüfung organisiert werden. Bitte beachten Sie die auf der Website verfügbaren Prozesse und Formulare bzw. ggf. Fristen, die einzuhalten sind.
Die Masterarbeit wurde gemeinsam mit einer weiteren Person verfasst. Findet die Masterprüfung daher auch gemeinsam statt? Nein, die Masterprüfung ist individuell bzw. getrennt abzuhalten.
Wer reserviert den Raum für die Masterprüfung? An wen kann man sich wenden? Grundsätzlich stehen alle freien Lehrräume der PH Steiermark für Masterprüfungen zur Verfügung. Auch Büroräumlichkeiten können für Masterprüfungen herangezogen werden, sofern der Öffentlichkeitscharakter der Masterprüfung dadurch nicht eingeschränkt ist. Für eine allfällige Buchung des Raumes ist der*die Vorsitzende vorgesehen.
Was passiert nach der Masterprüfung? Wann werden die Noten in PH-Online eingetragen? Nach der Masterprüfung ist der*die Vorsitzende für die Übermittlung des Prüfungsprotokolls an die Studienabteilung zur Verarbeitung der Beurteilung im PH-Online verantwortlich. Die Beurteilung wird ehestmöglich im System erfasst.
Ankündigung der öffentlichen Masterprüfungen
Demnächst finden diese Masterprüfungen statt:
Datum | Studierende*r | Erstprüfer*in | Zweitprüfer*in | Vorsitzende*r | Uhrzeit | Raum | |
17.01.2025 | Anna Sattlegger, BEd | HS-Prof.in Mag.a Dr.in Karina Fernandez, Bakk. | HS-Prof.in Mag.a Dr.in Barbara Schrammel | HS-Prof. Mag. Martin Auferbauer, PhD | 09:30 | A 0224 | |
17.01.2025 | Teresa Mörth, BEd | HS-Prof.in Mag.a Christina Imp, BSc PhD | HS-Prof.in Mag.a Dr.in Silke Luttenberger, BEd | Prof.in Smirna Malkoc, BSc MSc | 10:00 | A0117 | |
20.01.2025 | Marcel Steiner, BEd | HS-Prof.in Priv.-Doz.in Mag.a Dr.in Claudia Stöckl | Prof. Mag. Dr. Ulrich Tragatschnig | Mag. Natalie Helene Wassilikos | 10:30 | A0212 | |
31.01.2025 | Johanna Zöhrer, BEd | HS-Prof.in DIin Dr.in Marion Starzacher | HS-Prof.in Dr.in Marlene Zöhrer, MA | Priv.Doz. DI Dr. Martin Ebner | 08:00 | ZEG14 (Anzengruberg.) | |
31.01.2025 | Patrizia Haselmaier, BEd | HS-Prof.in DIin Dr.in Marion Starzacher | HS-Prof.in Dr.in Marlene Zöhrer, MA | Priv.Doz. DI Dr. Martin Ebner | 09:00 | ZEG14 (Anzengruberg.) | |
31.01.2025 | Anna Magdalena Frank, BEd | HS-Prof. Priv.-Doz. Mag. Dr. Georg Krammer | Prof.in Angelika Holzer, MA | HS-Prof.in Mag.a Dr.in Marlies Matischek-Jauk | 14:00 | O 0234 | |
25.02.2025 | Eder Alexandra, BEd | HS-Prof.in Mag.a Dr.in Barbara Schrammel | HS-Prof.in Dr.in Marlene Zöhrer, MA | Prof.in Katharina Lanzmaier-Ugri, BEd MA | 10:00 | O0234 | |
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Pädagogische Hochschule Steiermark Campus Nord
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Hasnerplatz 12, 8010 Graz
Telefon: +43 316 8067 3600
E-Mail: studienabteilung@phst.at
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